Die Mietkaution ist für Vermieter eine finanzielle Sicherheit, um Schäden an der Mietsache zu beseitigen. Spätestens nach sechs Monaten soll sie zurückgezahlt werden. Nun hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Kaution auch dann verrechnet werden darf,  wenn der Vermieter den Schaden nicht sofort meldet – auf die Verjährungsfrist komme es nicht an. Was Mieter beachten sollten, wenn sie ihre Mietsicherheit schnell zurückbekommen wollen.