Mietkaution: Wenn der Vermieter die Kaution nicht zurückzahlt
Vermieter müssen die Mietsicherheit nach Auszug des Mieters zurückzahlen. Doch oft gibt es Streit über bestehende Ansprüche. Und hier gilt keine Verjährung, so der BGH.
Die Mietkaution ist für Vermieter eine finanzielle Sicherheit, um Schäden an der Mietsache zu beseitigen. Spätestens nach sechs Monaten soll sie zurückgezahlt werden. Nun hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Kaution auch dann verrechnet werden darf, wenn der Vermieter den Schaden nicht sofort meldet – auf die Verjährungsfrist komme es nicht an. Was Mieter beachten sollten, wenn sie ihre Mietsicherheit schnell zurückbekommen wollen.