Pflegebedürftige im Heim müssen mehr Kosten selber tragen. Mit Stand vom 1. Juli waren im ersten Jahr im Heim im bundesweiten Schnitt 2.871 Euro pro Monat fällig, wie eine Auswertung des Verbands der Ersatzkassen ergab. Das sind 211 Euro mehr als Mitte 2023.

Die Belastungen wachsen damit trotz inzwischen erhöhter Entlastungszuschläge, die sich nach der Aufenthaltsdauer richten. Der Eigenanteil für die reine Pflege wird damit im ersten Jahr im Heim um 15 statt zuvor 5 Prozent gedrückt, im zweiten um 30 statt 25 Prozent, im dritten um 50 statt 45 Prozent und ab dem vierten Jahr um 75 statt 70 Prozent. Hintergrund für die dennoch steigenden Kosten für Heimbewohner sind vor allem höhere Personalkosten für Pflegekräfte.

Mit dem höchsten Zuschlag ab dem vierten Jahr im Heim legte die Zuzahlung im Schnitt auf 1.865 Euro je Monat zu. Das sind 91 Euro mehr als zum 1. Juli 2023, wie Daten zeigen, die der Nachrichtenagentur dpa vorliegen.

Ersatzkassenverband sieht mögliche Entlastung von fast 500 Euro

Die Chefin des Ersatzkassenverbands, Ulrike Elsner, sagte mit Blick auf die weiter steigende Eigenbeteiligung, dass diese so hoch sei, liege auch daran, dass die Länder ihre Verantwortung ignorierten. Die Übernahme der Investitionskosten durch die Länder, wie eigentlich vorgesehen, würde Heimbewohner um durchschnittlich 490 Euro im Monat entlasten. Auch sei es Aufgabe des Staates, Ausbildungskosten zu übernehmen. Dies müsse im Rahmen der von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) angekündigten Pflegereform gelöst werden. Eine erste Reform brachte neben der höheren Entlastungszuschläge für Heimplätze auch eine Beitragsanhebung zum 1. Juli 2023.

Nordrhein-Westfalen hat die teuersten Heimplätze

Bei den Zuzahlungen gibt es weiter regionale Unterschiede. Im Schnitt am teuersten ist ein Heimplatz im ersten Aufenthaltsjahr nun in Nordrhein-Westfalen mit 3.200 Euro pro Monat und in Baden-Württemberg mit 3.180 Euro. Am niedrigsten ist die Eigenbeteiligung in Sachsen-Anhalt mit 2.373 Euro.

In den Summen ist zum einen der Eigenanteil für die reine Pflege und Betreuung enthalten. Denn die Pflegeversicherung trägt, anders als die Krankenversicherung, nur einen Teil dieser Kosten. Für Bewohnerinnen und Bewohner im Heim kommen noch Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen in den Einrichtungen hinzu.

Ausgewertet wurden nach Angaben des Ersatzkassenverbands Vergütungsvereinbarungen der Pflegekassen mit Heimen in allen Bundesländern. Zum Verband gehören unter anderem die Techniker Krankenkasse, die Barmer und die DAK-Gesundheit.