Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat ein Verbot des sogenannten begleiteten Trinkens von 14- bis 16-Jährigen in Gaststätten gefordert. Gegenwärtig erlaubt es das Jugendschutzgesetz Jugendlichen ab 14 Jahren, im Beisein einer sorgeberechtigten Person Bier, Wein oder Schaumwein zu trinken.

"Aus gesundheitspolitischer Sicht kann es zu diesem Thema keine zwei Meinungen geben. Das sogenannte begleitete Trinken sollte untersagt werden", sagte Lauterbach den Zeitungen des RedaktionsNetzwerks Deutschland. Die Anwesenheit von Erwachsenen ändere nichts an der Schädlichkeit von Alkohol für Kinder.

Lachgas ist eine zunehmend beliebte Partydroge

Einem Medienbericht zufolge hat der Bundesgesundheitsminister zudem eine Gesetzesänderung vorgelegt, um den Verkauf von Lachgas an Minderjährige zu stoppen. Nach Informationen der Rheinischen Post sind in dem Änderungsantrag Einschränkungen für die Herstellung, den Handel, den Erwerb und den Besitz von Lachgas vorgesehen. Für Kinder und Jugendliche soll demnach künftig ein grundsätzliches Verkaufs- und Besitzverbot gelten.

Dem Änderungsantrag zufolge soll die industrielle, gewerbliche oder wissenschaftliche Nutzung von Lachgas als "anerkannte Verwendung" erlaubt bleiben, solange ein Missbrauch des Stoffes als Rauschmittel ausgeschlossen werden könne. Hintergrund ist dem Bericht nach, dass Lachgas auch in der Industrie etwa zum Aufschäumen von Sahne zum Einsatz kommt oder in der Medizin und Wissenschaft genutzt wird.

Lachgas wird immer häufiger als Partydroge genutzt. Es ist in Deutschland legal erhältlich und wird häufig aus Sahnekartuschen oder Luftballons inhaliert. Die Risiken würden dabei oft unterschätzt, mahnen Expertinnen und Experten. Negative Folgen seien Schwindelanfälle, Übelkeit und Lähmungserscheinungen.

K.-o.-Tropfen sollen gänzlich verboten werden

Die Chemikalien Gammabutyrolacton und 1,4-Butandiol, die seit einiger Zeit als sogenannte K.-o.-Tropfen für Sexualstraftaten genutzt werden und als "Vergewaltigungsdroge" gelten, sind von der geplanten Gesetzesänderung ebenfalls betroffen. Dem Zeitungsbericht zufolge will Lauterbach sie durch die Änderung gänzlich verbieten.

Der Rheinischen Post zufolge soll die Gesetzesänderung nach der Sommerpause umgesetzt werden und könnte noch in diesem Jahr in Kraft treten.