Hunderttausenden Verbrauchern steht nun Geld von ihrer Bank zu. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) von diesem Montag dürfen Banken nicht einseitig die Zinsen bei Prämiensparverträgen senken. Diese Finanzprodukte, die vor allem in den 1990er- und 2000er-Jahren gängig waren, haben zwei Bestandteile: Erstens zahlt die Bank den Anlegern einen variablen Zins aus, zweitens kommt noch eine Prämie obendrauf. Die Prämien, die ebenfalls als Zins daherkommen, steigen mit den Jahren. Je länger eine Sparerin einzahlt, desto höhere Prämien erhält sie also.