Ab dem kommenden Schul- beziehungsweise Studienjahr erhalten Bafög-Empfängerinnen und Empfänger mehr Geld vom Staat. Der Bundesrat billigte eine entsprechende Gesetzesänderung. Damit steigt der monatliche Grundbedarf von 452 auf 475 Euro. Der künftige Höchstsatz liegt bei 992 Euro. 

Die Gesamthöhe des gezahlten Bafög hängt von der individuellen Situation ab. Wer einen Zuschlag bekommt, weil er nicht mehr zu Hause wohnt, erhält demnächst 380 statt 360 Euro. Zudem werden die Elternfreibeträge um 5,25 Prozent angehoben, damit mehr junge Menschen die staatliche Ausbildungsförderung bekommen können.

Außerdem erhalten junge Menschen aus einkommensschwachen Familien künftig eine staatliche Studienstarthilfe in Höhe von 1.000 Euro. Der einmalige Zuschuss soll an Studierende unter 25 Jahren aus Haushalten mit Bürgergeld gehen und etwa den Kauf eines Laptops ermöglichen.

Mehr Flexibilität, weniger Bürokratie

Erleichterungen gibt es auch beim Wechsel der Studienfachrichtung. Liegt ein wichtiger Grund vor, können Studierende zukünftig bis zum Beginn des fünften Semesters das Fach wechseln. Ohne Angabe von Gründen soll dies bis zum vierten Semester möglich sein. Bisher war ein Wechsel der Studienrichtung nur bis zu Beginn des dritten Semesters möglich.

Eingeführt wird zudem ein sogenanntes Flexibilitätssemester: Ohne Angabe von Gründen soll es Studierenden ermöglichen, über die Förderungshöchstdauer hinaus für ein zusätzliches Semester gefördert zu werden. Teil der Reform sind weiter Maßnahmen zum Bürokratieabbau und für schnellere Bearbeitungszeiten.

Der Bundestag hatte die Gesetzesnovelle Mitte Juni verabschiedet. Dem war ein Streit innerhalb der Ampelkoalition vorausgegangen. Der Kabinettsbeschluss vom März sah zunächst nur die Studienstarthilfe vor, aber keine höheren Regelsätze; nach Kritik von Studierendenvertretungen sowie den Ampelfraktionen SPD und Grüne wurde die Novelle dann überarbeitet. Studierendenvertreter begrüßten die Erhöhungen zwar, kritisierten diese aber als nicht ausreichend.