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Verzeichnis genehmigter Verhaltensregeln bei der LDI NRW nach Art. 40 Absatz 6 DS-GVO

Kurzübersicht

Nr.BezeichnungGenehmigungInhaber
CoC-01Verhaltensregeln für die Prüf- und Löschfristen von
personenbezogenen Daten durch die deutschen
Wirtschaftsauskunfteien vom 25.05.2018 (in der
Fassung vom 01.01.2020)

Sitz des Verbandes „Die Wirtschaftsauskunfteien e.V.“ ist seit dem 1. Januar 2022 Wiesbaden. Die für die Genehmigung zuständige Aufsichtsbehörde ist damit gemäß Art. 40 Abs. 5 Satz 1 und 55 Abs. 1 DS-GVO der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit.

Änderungsgenehmigung der
Landesbeauftragten für Datenschutz und
Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
vom 11.08.2020

Die Wirtschaftsauskunfteien e.V.

Weiter Informationen zu Verhaltensregeln und Akkreditierungen von Überwachungsstellen nach der DS-GVO sind hier abrufbar.

CoC-01 – Verhaltensregeln für die Prüf- und Löschfristen von personenbezogenen Daten durch die deutschen Wirtschaftsauskunfteien vom 25.05.2018 (in der Fassung vom 01.01.2020)

Sitz des Verbandes „Die Wirtschaftsauskunfteien e.V.“ ist seit dem 1. Januar 2022 Wiesbaden. Die für die Genehmigung zuständige Aufsichtsbehörde ist damit gemäß Art. 40 Abs. 5 Satz 1 und 55 Abs. 1 DS-GVO der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit.

  • Verzeichnisnummer: CoC-01
  • Datum: Fassung vom 01.01.2020
  • Inhaber: Die Wirtschaftsauskunfteien e.V.
  • Genehmigung: Änderungsgenehmigung der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen vom 11.08.2020
  • Bezeichnung: Verhaltensregeln für die Prüf- und Löschfristen von personenbezogenen Daten durch die deutschen Wirtschaftsauskunfteien vom 25.05.2018 (in der Fassung vom 01.01.2020)
  • Einsatzbereich (Kurzbezeichnung): CoC „Prüf/Löschfristen“ der Wirtschaftsauskunfteien
  • Anmerkung: Änderung (Ziff. II 4 c)) des am 25.05.2018 genehmigten CoC-01 (Stand 25.05.2020)