Person unterschreibt Dokument

Meldung eines Datenschutzbeauftragten

Gemäß Art. 37 Abs. 7 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) haben der Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten zu veröffentlichen und diese Daten der zuständigen Aufsichtsbehörde mitzuteilen.