Leitkriterien zur Alterskennzeichnung digitaler Spiele: USK-Beirat beschließt Weiterentwicklung im Bereich der Nutzungsrisiken

  • Der USK-Beirat hat in seiner Sitzung am 5. Juni 2024 die aktuellen USK-Leitkriterien für die jugendschutzrechtliche Prüfung digitaler Spiele evaluiert und deren Weiterentwicklung beschlossen.
  • Neue Erkenntnisse aus der Spruchpraxis zu Risiken durch Chats, Lootboxen und Kauffunktionen werden in den Leitkriterien verankert.

Der Beirat der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) hat in seiner Sitzung am 5. Juni 2024 die aktuellen USK-Leitkriterien für die jugendschutzrechtliche Prüfung digitaler Spiele evaluiert und deren Weiterentwicklung im Bereich der Nutzungsrisiken beschlossen. Konkret sollen neue Erkenntnisse aus der aktuellen Spruchpraxis, die seit der Umsetzung des angepassten Jugendschutzgesetzes entstanden sind, stärker in den Leitkriterien verankert werden. Diese betrifft insbesondere den Bereich der Risiken durch Chatfunktionen, Lootboxen und Kauffunktionen sowie die Beurteilung der Angemessenheit von bereitgestellten Schutzmaßnahmen.

Seit Januar 2023 gelten bei der USK neue Prüfregeln für das Verfahren der gesetzlichen Altersfreigabe. Diese Anpassungen gehen auf die Reform des Jugendschutzgesetzes im Mai 2021 zurück und zeigen bereits deutliche Wirkung: Rund 30 Prozent der geprüften Spiele mit Online-Funktionen erhielten aufgrund von Nutzungsrisiken eine höhere Alterskennzeichnung.

Seit der Novellierung des Jugendschutzgesetzes werden Risiken wie Lootboxen, Chatfunktionen oder Mechanismen zur Förderung einer exzessiven Mediennutzung im Rahmen des Verfahrens zur gesetzlichen Altersfreigabe erfasst. Neben dem Alterskennzeichen vergibt die USK zur besseren Orientierung für Eltern und pädagogische Fachkräfte auch Zusatzhinweise. Auf Basis der jüngsten Entscheidungen der unabhängigen USK-Gremien, wurden diese erst kürzlich um Hinweise wie „Druck zum Vielspielen“, „Erhöhte Kaufanreize“ oder „Erhöhte Kommunikationsrisiken“ erweitert. Damit zeigt sich, dass die USK gut aufgestellt ist, neue Risikophänomene zu erfassen und in ihre Praxis einfließen zu lassen.
Elisabeth Secker, Geschäftsführerin der USK.
Wir freuen uns, dass die sich die aktuellen USK-Leitkriterien in der Prüfpraxis so gut bewährt haben. Gerade bei Nutzungsrisiken hat das aktualisierte Jugendschutzgesetz direkte Auswirkungen auf die Alterskennzeichnung. Die Pionierarbeit hinsichtlich möglicher Wirkungsvermutungen, die auf Basis der Erkenntnisse der unabhängigen Jugendschutzsachverständigen bei der USK entstanden ist, soll nun verstärkt in die USK-Leitkriterien einfließen. Diese kontinuierliche Weiterentwicklung ist ein wichtiger Schritt, um den dynamischen Anforderungen im Jugendmedienschutz gerecht zu werden.
Heico Michael Engelhardt, Beiratsvorsitzender der USK.

Die Spruchpraxis der USK wird in den Verfahren der Altersfreigabe von rund 50 unabhängigen Jugendschutzsachverständigen aus den Bereichen Kinder- und Jugendhilfe, Medienpädagogik und Medienpsychologie gebildet. Eine Arbeitsgruppe wurde beauftragt, die Kriterien auf dieser Basis nun weiter zu konkretisieren. Geplant ist, die aktualisierten Kriterien im Rahmen der nächsten Sitzung des USK-Beirats im Dezember zu beschließen.

Über den Beirat der USK: Der Beirat der USK setzt sich aus 15 Mitglieder*innen zusammen und ist plural aufgestellt. Darunter befinden sich Vertreter*innen der Medienpädagogik, des Bundesjugendministeriums, der Jugendministerien der Länder, der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ), von Jugendorganisationen, der Games-Branche, von Kirchen und Religionsgemeinschaften, sowie Vertreter*innen der USK-Mitglieder und Jugendschutzsachverständige. Der Beirat beschließt die Leitkriterien zur Alterskennzeichnung und legt die Grundsätze der USK fest. Die Entwicklung und kontinuierliche Anpassung der in der Prüfpraxis anzuwendenden Kriterien ist Aufgabe des Beirats. Alle zwei Jahre werden die jeweiligen Leitkriterien evaluiert und neu beschlossen.

Über die USK

Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) ist eine freiwillige Einrichtung der Games-Branche. Sie ist zuständig für die Prüfung zur Alterseinstufung von digitalen Spielen in Deutschland. Die USK ist sowohl unter dem Jugendschutzgesetz des Bundes als auch unter dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder als zuständige Selbstkontrolle anerkannt. Im klassischen USK-Prüfverfahren nach dem Jugendschutzgesetz erteilen staatliche Vertreter*innen auf Empfehlung von unabhängigen Jugendschutzsachverständigen die Alterskennzeichen. Darüber hinaus vergibt die USK Alterskennzeichen innerhalb des internationalen IARC-Systems für Online-Spiele und Apps. Zahlreiche Unternehmen haben sich der USK als Mitglieder angeschlossen, um beim Thema Jugendschutz dauerhaft und besonders eng zu kooperieren. Auch im Bereich der Medienbildung engagiert sich die USK mit verschiedenen Initiativen wie dem Elternratgeber und als Projektpartnerin von Elternguide.online. Die USK wird von einem Beirat beraten, der unter anderem die USK-Grundsätze und die Leitkriterien für die Prüfungen festlegt.

Medienkontakt

Irina Rybin

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