Anhören von Musik auf einem USB-Speichergerät
Dein PS4™-System kann Musikdateien wiedergeben, die auf einem USB-Speichergerät gespeichert sind. Du kannst Musik im Hintergrund hören, ohne Spiele, den Internet Browser oder andere Anwendungen unterbrechen zu müssen.
- 1.
- Erstelle mithilfe deines Computers einen Ordner namens „Music“ (Musik) auf dem USB-Speichergerät.
- 2.
- Kopiere deine Musikdateien in diesen Ordner „Music“.
- 3.
- Schließ das USB-Speichergerät an dein PS4™-System an.
- 4.
- Wähl im Inhaltsbereich
(Bibliothek) aus.
- 5.
- Wähl im Inhaltsbereich
(USB-Musikplayer) aus.
- 6.
- Wähl die Musik aus, die wiedergegeben werden soll.
Um sämtliche Musikdateien in dem Ordner wiederzugeben, markierst du den Ordner, drückst die OPTIONS-Taste und wählst dann [Wiedergeben].
- Mit FAT oder exFAT formatierte USB-Speichergeräte werden unterstützt.
- Stecke das USB-Speichergerät vollständig in den USB-Port. In einigen Fällen lässt sich das USB-Gerät wegen seiner Form oder seines Designs eventuell nicht richtig in den Port einstecken.
- Je nach Status der Anwendung oder des Systems ist die Wiedergabe evtl. nicht möglich.
- Um
(USB-Musikplayer) als deine Standardanwendung für die Musikwiedergabe festzulegen, markierst du
(USB-Musikplayer) im Inhaltsbereich, drückst die OPTIONS-Taste und wählst dann [Für Musikwiedergabe von USB verwenden] aus.
- Hintergrundmusik während des Spielens ist bei Videoclips nicht integriert.
Was ist auf dem Bildschirm zu sehen?
- A )
- Informationen zum gerade wiedergegebenen Titel
- B )
- Wiedergabezeit/Gesamtzeit
- C )
- Funktionssymbole
Wiedergeben Pausieren Zufallswiedergabe/Wiederholen Lautstärkeregelung
Um die Wiedergabe anzuhalten, die Lautstärke anzupassen oder andere Einstellungen bei der Wiedergabe von Inhalt zu ändern, wähl [USB-Musikplayer] im Schnellmenü aus.
Unterstützte Dateitypen
- FLAC
- MP3
- AAC
- Einige Dateien können möglicherweise aufgrund ihres Dateityps oder der Dateigröße nicht wiedergegeben werden.
- Diese Anwendung gibt keine Copyright-geschützten Musikdateien wieder.
- Bestimmte Inhalte, die im Internet oder über andere Medien verbreitet werden, unterliegen Wiedergabebeschränkungen. Weitere Informationen erhältst du vom Inhaltsanbieter.