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Gleicher Auftrag – gleicher Informationsanspruch gegenüber öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten!

Der Rat für die zukünftige Entwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (Zukunftsrat) legte am 18. Januar 2024 einen Bericht vor, der weitreichende Vorschläge für eine Reform von ARD, ZDF und Deutschlandradio beinhaltet. Nicht nachvollziehbar ist, dass der Zukunftsrat sich dabei nicht mit Informationszugang und Transparenz für Bürgerinnen und Bürger auseinandergesetzt hat. Zur Modernisierung gehört auch ein bundesweit einheitlicher Anspruch auf Zugang zu den Informationen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Ausgenommen ist nur die grundrechtlich geschützte journalistisch-redaktionelle Tätigkeit. Auch angesichts der bei einzelnen Rundfunkanstalten bekannt gewordenen Krisen und Skandale, wie zum Beispiel umstrittene Zahlungen an einzelne Führungskräfte, ist größtmögliche Transparenz in diesem Bereich unbedingt notwendig. Die Bürgerinnen und Bürger müssen sich einen unmittelbaren Eindruck über die Tätigkeiten der von ihnen finanzierten Anstalten verschaffen können.

Wird derzeit ein Antrag auf Informationszugang gestellt, ergibt sich bezogen auf die unterschiedliche Rechtslage in den einzelnen Ländern ein zersplittertes Bild mit einem sehr unterschiedlichen Anspruchsniveau. Obwohl alle öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten im Kern den gleichen Auftrag haben, hängt das Ob und Wie des Informationsanspruchs vom Sitz der jeweiligen Rundfunkanstalt ab. In Ländern mit Mehrländeranstalten scheitert ein wirksamer Informationszugangsanspruch häufig sogar ganz an dem Erfordernis, dass dieser staatsvertraglich geregelt sein muss und eine entsprechende Regelung fehlt.

Wo erforderlich, müssen daher entsprechende gesetzliche Regelungen getroffen werden. Die Transparenzansprüche sollten dabei möglichst weit reichen und auch für Themen wie beispielsweise Produktionskosten, Vermögensgeschäfte oder Spitzenvergütungen gelten. Der Informationszugang muss von unabhängigen Stellen kontrolliert werden, das heißt, dort wo vorhanden, durch die Informationsfreiheits- und Transparenzbeauftragten des Bundes und der Länder.

Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland fordert daher bundesweit einheitlich hohe Standards für den Anspruch auf Informationszugang gegenüber öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist Medium und Faktor öffentlicher Meinungsbildung. Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten fordert die Gesetzgeber daher auf, auch in diesem Bereich für Transparenz zu sorgen und dadurch die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu stärken.

Der Rat für die zukünftige Entwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (Zukunftsrat) legte am 18. Januar 2024 einen Bericht vor, der weitreichende Vorschläge für eine Reform von ARD, ZDF und Deutschlandradio beinhaltet. Nicht nachvollziehbar ist, dass der Zukunftsrat sich dabei nicht mit Informationszugang und Transparenz für Bürgerinnen und Bürger auseinandergesetzt hat. Zur Modernisierung gehört auch ein bundesweit einheitlicher Anspruch auf Zugang zu den Informationen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Ausgenommen ist nur die grundrechtlich geschützte journalistisch-redaktionelle Tätigkeit. Auch angesichts der bei einzelnen Rundfunkanstalten bekannt gewordenen Krisen und Skandale, wie zum Beispiel umstrittene Zahlungen an einzelne Führungskräfte, ist größtmögliche Transparenz in diesem Bereich unbedingt notwendig. Die Bürgerinnen und Bürger müssen sich einen unmittelbaren Eindruck über die Tätigkeiten der von ihnen finanzierten Anstalten verschaffen können.

Wird derzeit ein Antrag auf Informationszugang gestellt, ergibt sich bezogen auf die unterschiedliche Rechtslage in den einzelnen Ländern ein zersplittertes Bild mit einem sehr unterschiedlichen Anspruchsniveau. Obwohl alle öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten im Kern den gleichen Auftrag haben, hängt das Ob und Wie des Informationsanspruchs vom Sitz der jeweiligen Rundfunkanstalt ab. In Ländern mit Mehrländeranstalten scheitert ein wirksamer Informationszugangsanspruch häufig sogar ganz an dem Erfordernis, dass dieser staatsvertraglich geregelt sein muss und eine entsprechende Regelung fehlt.

Wo erforderlich, müssen daher entsprechende gesetzliche Regelungen getroffen werden. Die Transparenzansprüche sollten dabei möglichst weit reichen und auch für Themen wie beispielsweise Produktionskosten, Vermögensgeschäfte oder Spitzenvergütungen gelten. Der Informationszugang muss von unabhängigen Stellen kontrolliert werden, das heißt, dort wo vorhanden, durch die Informationsfreiheits- und Transparenzbeauftragten des Bundes und der Länder.

Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland fordert daher bundesweit einheitlich hohe Standards für den Anspruch auf Informationszugang gegenüber öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist Medium und Faktor öffentlicher Meinungsbildung. Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten fordert die Gesetzgeber daher auf, auch in diesem Bereich für Transparenz zu sorgen und dadurch die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu stärken.